PGR-Wahl: Auszählung zulässig

02.04.2020 | Gemeinden sollen Schutzvorkehrungen sicherstellen

Nach Rücksprache hat die Landesregierung Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Auszählung wie vorgesehen stattfinden kann. Dabei sind die bereits angeordneten Maßnahmen des Erzbischofs zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch das sog. Corona-Virus unbedingt umzusetzen.

Verschiedentlich haben Kirchengemeinden in der Erzdiözese Freiburg mitgeteilt, dass die zuständigen Behörden vor Ort die nach der Wahlordnung vorgesehene Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Pfarrgemeinderatswahl am 5. April 2020 für unzulässig halten.
Nach Rücksprache hat die Landesregierung Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Auszählung wie vorgesehen stattfinden kann. Dabei sind die bereits angeordneten Maßnahmen des Erzbischofs zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch das sog. Corona-Virus (Amtsblatt Nr. 9 vom 27. März 2020 S. 304f) unbedingt umzusetzen:
  • Keine Wahlpartys oder ähnliche Veranstaltungen
  • Sicherstellung der erforderlichen Schutzvorkehrungen (ausreichender Abstand von mindestens zwei Metern unter den auszählenden Personen, Tragen von Handschuhen, Mundschutz, Verwendung von Desinfektionsmitteln etc.)
  • Sonstige Anwesende können nur im Raum sein, wenn der Abstand von zwei Metern unter ihnen gewährleistet ist,
  • Eine vom Wahlvorstand bestimmte und zur eigenständigen Wahrnehmung des Hausrechts befugte Person überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und setzt diese durch
Zusätzlich zu oben genannten Vorkehrungen wird zudem noch einmal um Beachtung des Hinweis aus der vorangegangener Mitteilung gebeten, dass der Personenkreis, der das Wahlergebnis ermittelt, möglichst klein gehalten werden kann. Es muss nicht der gesamte Wahlvorstand anwesend sein, je nach Zahl der eingegangenen Briefwahlunterlagen reichen drei bis vier Personen aus.
Abschließende Hinweise zur Ermittlung des Wahlergebnisses gehen den Wahlvorständen am Freitag (3.4.) noch einmal zu.