Formalien

 

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung

In der Regel müssen Sie vor der kirchlichen Trauung standesamtlich geheiratet haben, da Ihre Ehe sonst nicht zivilrechtlich anerkannt werden kann. Mindestens ein Partner muss der katholischen Kirche angehören, um eine katholische Trauung durchführen lassen zu können.
 

Was ist, wenn ein Partner evangelisch ist?

Sie haben zum einen die Möglichkeit, zusammen mit einem evangelischen Priester, eine ökumenische Trauung durchführen zu lassen. Alternativ kann auch eine katholische Trauung durch einen Priester durchgeführt werden. In diesem Fall muss der / die evangelische Partner/in das katholische Eheverständnis und das katholische Leben des Partners bzw. der Partnerin respektieren.
 

Was ist, wenn ein Partner einer anderen bzw. keiner Religion zugehörig ist?

Prinzipiell sind kirchliche Trauungen möglich, sofern der nicht-christliche Partner die katholische Trauung bzw. den katholischen Glauben respektiert - bitte sprechen Sie uns in solchen Fällen an.
 

Was ist, wenn ein Partner geschieden ist?

In der Regel kann lediglich einmal kirchlich geheiratet werden. Sofern die erste Ehe allerdings annuliert werden kann, da diese nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde, ist eine kirchliche Hochzeit möglich. Bitte sprechen Sie uns an!
 

Ist eine Trauung möglich, obwohl ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Die Taufe ist auch nach dem Austritt aus der Kirche weiterhin gültig. In solchen Fällen gelten die gleichen Punkte wie bei einer konfessionsverschiedenen Ehe.