So können die Wahlberechtigten noch bis zum 03.04., 18:00 Uhr, online ihre Stimme abgeben (unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020). Briefwahlunterlagen können noch bis zum 05.04., 12:00 Uhr, abgeben werden.
Der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller freut sich darüber, dass bis Donnerstagmorgen (02.04.) bereits 100.327 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben: „Das sind bereits jetzt schon mehr als ein Drittel der Wählerinnen und Wähler von 2015 insgesamt.“
Das Wahlergebnis in den einzelnen Seelsorgeeinheiten wird dann zeitnah ermittelt und veröffentlicht: In einem Schreiben an die Wahlvorstände im Erzbistum Freiburg hat Erzbischof Stephan Burger zudem die Regularien für die Auszählung der Pfarrgemeinderatswahl aufgrund der Corona-Epidemie erneut angepasst. Bei der Auszählung der Stimmen müssen die Beteiligten darauf achten, dass die erforderlichen Schutzvorkehrungen eingehalten werden: etwa durch ausreichenden Abstand von zwei Metern zwischen den anwesenden Personen.
Weiterhin ist die Öffentlichkeit der Sitzung zu gewährleisten. Es ist jedoch ratsam, dass aus Gründen des Infektionsschutzes so wenig Personen wie möglich an der Auszählung teilnehmen – ohne dadurch das rechtliche Erfordernis einer öffentlichen Auszählung zu gefährden. Die Wahlvorstände sind angewiesen, bei Bedarf die Personenzahl zu beschränken und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
