Die Wahlberechtigten hatten in ihrer Wahlbenachrichtigung Ende Januar einen persönlichen Code erhalten, mit dem sie sich für die Online-Wahl anmelden können. Damit melden sie sich an und sehen dann online den auszufüllenden Stimmzettel. Sobald der Stimmzettel geöffnet wurde, kann er keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Auch die weiteren Schritte sind einfach: ankreuzen – absenden – fertig. Neben der Online-Wahl können die Wahlberechtigten ihre Stimme auch per Briefwahl oder persönlich im Wahllokal abgeben. Alle katholischen Frauen und Männer ab 16 Jahren sind dazu eingeladen, als Wählerinnen und Wähler die Zukunft ihrer Kirchengemeinde zu gestalten. Gerade die Veränderungen im Erzbistum Freiburg im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 bieten für Pfarrgemeinderäte in den kommenden fünf Jahren die Chance, entscheidend an der Ausgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort mitzuwirken.
Wichtige Aufgaben in der Leitung der Kirchengemeinde
Im Erzbistum Freiburg werden alle fünf Jahre die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Sie haben wichtige Aufgaben in der Leitung der Kirchengemeinde.
Als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken koordiniert der Pfarrgemeinderat die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften. Er vertritt deren Anliegen in Gesellschaft und Öffentlichkeit. Der Pfarrgemeinderat entwickelt und beschließt zentrale pastorale Ziele in einer Pastoralkonzeption für die Kirchengemeinde. Er sorgt für deren Umsetzung, Finanzierung und evaluiert diese regelmäßig. Dazu gehört auch, pastorale Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zu erstellen und den Haushaltsplan zu beschließen.
Als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken koordiniert der Pfarrgemeinderat die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften. Er vertritt deren Anliegen in Gesellschaft und Öffentlichkeit. Der Pfarrgemeinderat entwickelt und beschließt zentrale pastorale Ziele in einer Pastoralkonzeption für die Kirchengemeinde. Er sorgt für deren Umsetzung, Finanzierung und evaluiert diese regelmäßig. Dazu gehört auch, pastorale Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zu erstellen und den Haushaltsplan zu beschließen.
(ga)
