Online wählen gehen

09.03.2020 | Im Erzbistum Freiburg ist die Pfarrgemeinderatswahl gestartet

Freiburg. Am 22. März 2020 werden im Erzbistum Freiburg die Pfarrgemeinderäte in 224 Kirchengemeinden neu gewählt. Begonnen hat die Wahl allerdings schon am Sonntag: Seit dem 8. März und noch bis zum 20. März 2020 können die rund 1,6 Millionen Wahlberechtigten online ihre Stimme unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020 abgeben. Der Geschäftsführer des Diözesanrates, Martin Müller, ist mit der technischen Umsetzung der Online-Wahl sehr zufrieden: „Das elektronische Wahlverfahren funktioniert einwandfrei. Bereits am Sonntag haben mehr als 7.000 Wahlberechtigte erfolgreich ihre Stimme abgegeben.“ Das Erzbistum Freiburg ist die erste Diözese in Deutschland, die ein elektronisches Wahlverfahren bei einer Pfarrgemeinderatswahl anbietet.

Die Wahlberechtigten hatten in ihrer Wahlbenachrichtigung Ende Januar einen persönlichen Code erhalten, mit dem sie sich für die Online-Wahl anmelden können. Damit melden sie sich an und sehen dann online den auszufüllenden Stimmzettel. Sobald der Stimmzettel geöffnet wurde, kann er keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. Auch die weiteren Schritte sind einfach: ankreuzen – absenden – fertig. Neben der Online-Wahl können die Wahlberechtigten ihre Stimme auch per Briefwahl oder persönlich im Wahllokal abgeben. Alle katholischen Frauen und Männer ab 16 Jahren sind dazu eingeladen, als Wählerinnen und Wähler die Zukunft ihrer Kirchengemeinde zu gestalten. Gerade die Veränderungen im Erzbistum Freiburg im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 bieten für Pfarrgemeinderäte in den kommenden fünf Jahren die Chance, entscheidend an der Ausgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort mitzuwirken.


Wichtige Aufgaben in der Leitung der Kirchengemeinde

Im Erzbistum Freiburg werden alle fünf Jahre die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Sie haben wichtige Aufgaben in der Leitung der Kirchengemeinde.
Als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken koordiniert der Pfarrgemeinderat die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften. Er vertritt deren Anliegen in Gesellschaft und Öffentlichkeit. Der Pfarrgemeinderat entwickelt und beschließt zentrale pastorale Ziele in einer Pastoralkonzeption für die Kirchengemeinde. Er sorgt für deren Umsetzung, Finanzierung und evaluiert diese regelmäßig. Dazu gehört auch, pastorale Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zu erstellen und den Haushaltsplan zu beschließen.
 
(ga)