Pfarrgemeinderatswahl in der Erzdiözese Freiburg am 22. März 2020

19.12.2019 |

Im Wahlgebiet der Seelsorgeeinheit Krautheim-Ravenstein-Assamstadt sind insgesamt 28 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen. Das Wahlgebiet ist in 12 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahl wird als unechte Teilortswahl durchgeführt.

Die Stimmbezirke und die ihnen zugewiesenen Sitze im Pfarrgemeinderat:
 
  • Assamstadt, St. Kilian: 5
  • Krautheim, St. Marien und Krautheim-Horrenbach, St.Valentin: 3
  • Krautheim-Gommersdorf, St. Johann: 2
  • Krautheim-Klepsau, St. Georg: 2
  • Krautheim-Oberndorf, St. Valentin und Krautheim-Neunstetten: 2
  • Ravenstein-Ballenberg, St. Johannes d.T.: 2
  • Ravenstein-Erlenbach, St. Margareta: 2
  • Ravenstein-Hüngheim, St. Gertrud: 2
  • Ravenstein-Merchingen, Herz Jesu: 2
  • Ravenstein-Oberwittstadt, St. Peter und Paul: 2
  • Ravenstein-Unterwittstadt, St. Michael: 2
  • Schöntal-Winzenhofen, St. Marien: 2
 
Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen und spätestens bis 23. Februar 2020 beim Wahlvorstand einen Antrag stellen.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert sind.

Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis zum 26. Januar 2020 Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.
Die Vorschläge müssen von 10 Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich. Vordrucke sind im Pfarrbüro Gommersdorf, Pfarrgasse 3, 742238 Krautheim-Gommersdorf erhältlich.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Woche vom 27.01.-02.02.2020 im Pfarrbüro Gommersdorf, Pfargasse 3, 74238 Krautheim auf.
 
Für die Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung die Zugangsinformationen. Die Onlinewahl wird am 20. März 2020 um 18.00 Uhr abgeschlossen. Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro Gommerdorf, Pfarrgasse 3, 74238 Krautheim-Gommersdorf bis spätestens 18. März 2020 zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen bis 20. März 2020, 18.00 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein.

Für die Präsenzwahl in den Stimmbezirken sind die Wahllokale wie folgt geöffnet:
 
  • Assamstadt, St. Kilian
    Gemeindezentrum St. Kilian, Alte Mergentheimer Str. 2
    Sonntag, 22.03.2020 - 10.00 - 16.00 Uhr
  • Krautheim, St. Marien und Krautheim-Horrenbach, St.Valentin
    Johanniterhaus, Burgweg 3
    Samstag, 21.03.2020 - 18:00 - 20:00 Uhr
    Sonntag, 22.03.2020 - 10:00 - 14:00 Uhr
  • Krautheim-Gommersdorf, St. Johann
    Schulhaus, Hauptstr. 11
    Samstag, 21.03.2020 - 18:00 - 19:00 Uhr
    Sonntag, 22.03.2020 - 09:00 - 13:00 Uhr
  • Krautheim-Klepsau, St. Georg
    Schulhaus, Bachstr. 14
    Sonntag, 22.03.2020 - 09.30 - 14.00 Uhr
  • Krautheim-Oberndorf, St. Valentin und Krautheim-Neunstetten
    Rathaus, Dorfstr. 5
    Sonntag, 22.03.2020 - 11.00 - 14.00 Uhr
  • Ravenstein-Ballenberg, St. Johannes d.T.
    Bürgerhaus, Bischof-Gerlach-Str. 10
    Sonntag, 22.03.2020 - 09.30 - 13.00 Uhr
  • Ravenstein-Erlenbach, St. Margareta
    Bürgerzentrum, Tulpenstr. 5
    Sonntag, 22.03.2020 - 10.00 - 14.00 Uhr
  • Ravenstein-Hüngheim, St. Gertrud
    Alte Schule, Mozartstr. 17
    Samstag, 21.03.2020 - 16:30 - 17:30 Uhr
    Sonntag, 22.03.2020 - 09:00 - 13:00 Uhr
  • Ravenstein-Merchingen, Herz Jesu
    Kirche Herz Jesu, Buchenweg 15
    Sonntag, 22.03.2020 - 09:00 - 13:00 Uhr
  • Ravenstein-Oberwittstadt, St. Peter und Paul
    Sakristei der Pfarrkirche, Herderstr. 11
    Sonntag, 22.03.2020 - 10:00 - 12:00 Uhr
  • Ravenstein-Unterwittstadt, St. Michael
    Alte Schule, Baulandstr. 12
    Sonntag, 22.03.2020 - 09:00 - 13:00 Uhr
  • Schöntal-Winzenhofen, St. Marien
    Pfarrhaus,Kirchstr. 4
    Sonntag, 22.03.2020 - 09:30 - 14:00 Uhr
 
Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln und nur durch persönliche Stimmabgabe gewählt werden. Andere Stimmzettel sind ungültig.

Die Wahlhandlung endet, wenn alle Wahllokale in der Kirchengemeinde geschlossen wurden, spätestens am 22.03.2020 um 18.00 Uhr. Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auszählung werden noch bekannt gegeben.

Der Wahlvorstand
Dieter Hirschbiegel
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